Brandschutzbeauftragter
Für Gebäude besonderer Art und Nutzung werden in Abhängigkeit der Größe und des Gefährdungspotenzial Brandschutzbeauftragte gefordert. Hierfür trägt im Regelfall der Betreiber Verantwortung.
Gerne beraten wir Sie bezüglich der rechtlichen Grundlagen und stehen als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung.